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Zuständiges Gesundheitsamt für PLZ 61203


Das Gesundheitsamt ist eine Behörde, die Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist. Für die Postleitzahl 61203 liegt die Zuständigkeit bei: Wetteraukreis (Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr) Den Gesundheitsämtern fallen dabei sowohl ärztliche als auch verwaltungstechnische Aufgaben zu. Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist in Deutschland gemäß Art. 30 Grundgesetz (GG) Sache der Länder. In Deutschland gibt es sowohl staatliche, als auch kommunale Gesundheitsämter und Gesundheitsbehörden. Kommunale Gesundheitsämter wurden seit 2001 in „Fachdienst Gesundheit“ umbenannt und heißen daher ggf. nicht mehr „Gesundheitsamt“. Diese Umbenennung in „Abteilung Gesundheit“, „Sachgebiet Gesundheitswesen“ oder auch „untere Gesundheitsbehörde“ beruht auf den gesetzlichen Regelungen der Bundesländer über deren öffentlichen Gesundheitsdienste. Unabhängig von der Benennung der jeweiligen Ämter bzw. Behörden obliegt ihnen die Durchführung der ärztlichen Aufgaben der Gesundheitsverwaltung. Die Leitung des jeweiligen „Gesundheitsamtes“ bzw. des „Fachdienstes Gesundheit“ wird in der Regel durch einen Amtsarzt wahrgenommen. Wenn Sie sich also an die Amtsleitung des Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr – Wetteraukreis wenden wollen, ist im Zweifel der Amtsarzt Ihr Ansprechpartner. Je nach Wohnort und Grund für die Hilfe, kann eine andere Anlaufstelle bzw. Außenstelle für Sie zuständig sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum zuständigen Gesundheitsamt für die PLZ 61203.
Hinweis
Nur zu Informationszwecken. Für medizinischen Rat sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

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